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Simone Sarodnick
veröffentlicht am: 26. Januar 2024

letztes Update:      21. Februar 2024


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Möchtest du sicherstellen, dass dein Unternehmen im digitalen Zeitalter inklusiv bleibt und den rechtlichen Anforderungen entspricht? Dann ist es höchste Zeit, sich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vertraut zu machen, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein entscheidender Schritt in Richtung der Schaffung einer inklusiveren digitalen Umgebung.

Das BFSG zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten für alle Benutzer zu verbessern. Insbesondere sollen diejenigen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen profitieren. Das BFSG stellt klare Anforderungen an Unternehmen. Diese müssen ihre Online-Plattformen und Dienstleistungen zugänglicher gestalten.


Was ist das BSFG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Bundesgesetz, das die Zugänglichkeit von digitalen Diensten für Personen mit Behinderungen fördert.

Es stellt sicher, dass Unternehmen ihre digitalen Dienste und Plattformen so gestalten und implementieren, dass sie für alle Benutzer zugänglich und nutzbar sind.

Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Websites, mobile Anwendungen und elektronische Dokumente. Es ist ein entscheidender Fortschritt in Richtung eines inklusiveren digitalen Raums für alle.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wandelte im Juni 2021 den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Die Verordnung zum BFSG, die am 15. Juni 2022 angenommen wurde, legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fest, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht oder für die Verbraucher bereitgestellt werden.

Podcastfolge zum Thema:

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Transkript -> KLICK hier!

Simone [00:00:05]:
Heute sprechen wir darüber, dass Unternehmen ab 2025 dazu verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen.

Wir sprechen also über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das BFSG, welches besagt, dass mindestens ab dem 28. Juni 2025 Webseiten und Apps so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Menschen, einschließlich älterer Menschen und Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Angeboten, gut zugänglich sind.

Aber bist du wirklich davon betroffen oder gibt es, wie bei jedem Gesetz, Ausnahmen?

Am Ende dieser Folge werden wir dir Schritte empfehlen, damit dein Business in Zukunft auch sicher ist.

Aber vorab nochmal ein Disclaimer. Wir sind keine Rechtsanwälte und dies ist keine Rechtsberatung. Also, wenn du Fragen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes hast, wende dich bitte an entsprechend spezialisierte Kanzleien. Disclaimer Ende.

Frank [00:01:17]:
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz möchte der Gesetzgeber allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen.

Derzeit schließen bestimmte Barrieren insbesondere Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen von einer solchen Teilhabe aus, beispielsweise im Online-Bereich.

Die Unternehmen werden nun verpflichtet, ihre Leistungen barrierefrei anzubieten.

Aber was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit? Die Digitalisierung und die Verlagerung der Geschäfte ins Internet erleichtert natürlich den Alltag vieler Menschen.

Doch für andere sind damit erhebliche Hürden verbunden, zum Beispiel fehlende Untertitel oder auch eine Vorlesefunktion. Barrierefreie Teilhabe am Leben bedeutet auch barrierefreie Teilhabe am digitalen Leben und an digitalen Angeboten.

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht die Nutzung digitaler Angebote für alle, einschließlich Menschen mit verschiedensten Einschränkungen. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass auch Angebote für ältere Menschen oder Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Angeboten gut zugänglich sein sollen.

Also bis zum 28. Juni 2025 müssen Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein, vielen Menschen das Internet besser zugänglich zu machen.

Simone [00:02:42]:
Hintergrund dieser Verpflichtung ist eine europäische Richtlinie, die im Juli 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die EU-Richtlinie 2016-2102 verpflichtet die Mitgliedstaaten bereits jetzt, den öffentlichen Sektor Regelungen zum barrierefreien Umgang zu Webseiten und Apps zu schaffen.

Und nun werden eben auch Unternehmen der Privatwirtschaft dazu verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen für ihre Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen.

Die Richtlinie geht davon aus, dass der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen so groß ist und die Zahl der Menschen mit Behinderung in Zukunft weiter steigen wird.

Ein barrierefreies Umfeld ermöglicht eine inklusivere Gesellschaft und erleichtert Menschen mit Behinderung ein unabhängigeres Leben. Im Gesetz wurden die Anwendungsbereiche präzisiert und auf digitale Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet.

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten also auch für den Online-Verkauf jeglicher Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Nach BFSG müssen unter anderem folgende Produkte barrierefrei angeboten werden: omputer, Notebooks, Tablets und Smartphones, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader.

Zu den barrierefrei auszugestaltenden Dienstleistungen gehören unter anderem Online-Handel, Telefondienste und Messenger-Dienste, in Apps angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr und Bankleistungen.

Frank [00:04:25]:
Wie ist das Ganze jetzt im E-Commerce definiert?

Im § 14 des BFSG werden die Pflichten für Dienstleistungsanbieter konkretisiert.

Und Dienstleistungen dürfen auch nur angeboten und erbracht werden, wenn sie den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG entsprechen. Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Die ganz konkrete Umsetzung der Barrierefreiheit wird durch eine eigene Verordnung geregelt, die neben dem BFSG beachtet werden muss.

Die bezieht sich zum Beispiel auf Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. Diese Funktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich sein und sie müssen auch robust gestaltet sein.

Simone [00:05:23]:
Jetzt kommt natürlich die spannende Frage, gilt das Gesetz für alle? 

Die Antwort ist nein.

Private und rein geschäftliche, also B2B-Angebote sind vom Gesetz nicht betroffen.

Auch Kleinunternehmen sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz bzw. Eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben.

Ziehe auf jeden Fall einen Rechtsbeistand hinzu, wenn du vermutest, dass du nicht unter die Regelung fällst oder wenn du die notwendigen Änderungen nicht durchführen kannst.

Frank [00:06:06]:
Wenn dir jetzt der Kopf vor lauter Informationen schwirrt, dann ist das völlig normal.

Deshalb möchten wir dir noch einmal fünf Tipps geben, wie du mit diesem Thema der Barrierefreiheit umgehen kannst. Hier sind unsere fünf Tipps.

Tipp Nummer 1: Prüfe, ob dein Business bzw. Deine Website oder deine App unter das BFSG fällt. 

Tipp Nummer 2: Hole dir auf jeden Fall einen Rechtsbeistand mit ins Boot.

Tipp Nummer 3: Wenn du deine Webseite umarbeiten musst, dann nutze die Chance einen Relaunch gleichzeitig mit Suchmaschinenoptimierung zu verbinden. Bei dem Relaunch begleiten wir dich gerne auf allerhöchstem Niveau. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch unter alsa-digital.de/erstgespraech mit uns. Den Link dazu findest du natürlich auch wieder in den Shownotes.

Tipp Nummer 4: Fange jetzt an. Nicht erst 2025 und auch nicht erst Ende 2024.
Wirklich jetzt.

Und Tipp Nummer 5: Betrachte die Barrierefreiheit als große Chance. Eine barrierefreie Website bringt viele Vorteile, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Letztendlich erschließt du dir ein neues Kundenpotenzial.

Und damit möchte ich dieses nicht ganz einfache Thema für heute beenden und sage für heute Tschüss Und auf Wiedersehen.

Simone [00:07:31]:
Ich finde auch, das war heute ein richtig schwerer Brocken, der aber notwendig ist, gerade wenn wir uns neue Kundenpotenziale erschließen möchten.

Also es gibt viel zu tun. Und in diesem Sinne verabschiede ich mich auch Bis zur nächsten Woche und sage Tschüss!

 

Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Ziel des Gesetzes ist es, Inklusion und Gleichberechtigung zu fördern und digitale Angebote wie Websites und mobile Anwendungen für alle zugänglich zu machen und barrierefrei zu gestalten.

Mit diesem Gesetz sollen Barrieren beseitigt werden, um sicherzustellen, dass niemand von der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen wird und dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben.

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betont auf seiner Webseite die Bedeutung der Barrierefreiheit im digitalen Bereich für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch eine ethische Verantwortung, um allen Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu bieten.

Das BFSG ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer barrierefreien digitalen Welt. Es legt Standards und Richtlinien fest, die von Unternehmen und Organisationen umgesetzt werden müssen, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, am digitalen Leben teilhaben können.

Es geht darum, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch die gleichen Rechte und Möglichkeiten hat, unabhängig von seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten.

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ist eine Investition in die Chancengleichheit und in eine Gesellschaft, die Vielfalt schätzt und respektiert.


Wer ist vom BFSG betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 wird das BFSG erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, insbesondere auf solche, die digitale Produkte und Dienstleistungen  anbieten. 

Dazu gehören zum Beispiel :

  • Fernsehgeräte mit Internetzugang,
  • Computer, Notebooks, Tablets,
  • Smartphones und
  • E-Book-Reader.

Barrierefreie Dienstleistungen umfassen:

  • Telekommunikationsdienstleistungen,
  • Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr und
  • Bankdienstleistungen.

Das bedeutet, dass alle geschäftlichen Aktivitäten auf

Webseiten und in Apps barrierefrei gestaltet sein sollten - bis auf wenige Ausnahmen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft auch Onlinehändler und E-Commerce-Anbieter.

Webseiten mit Terminbuchungen, Kontaktformularen oder anderen Interaktionen könnten ebenfalls unter diese Regelung fallen.

Das BFSG gilt jedoch nicht für audiovisuelle Mediendienste wie Streamingdienste (Netflix, Amazon Prime, Disney Plus), für die separate Barrierefreiheitsregelungen im Medienstaatsvertrag festgelegt sind.

Du solltest die Auswirkungen dieses Gesetzes auf deine Online-Präsenz verstehen und sowohl bestehende Angebote überprüfen und anpassen als auch zukünftige Projekte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit planen und entwickeln.


Wer ist vom BSFG ausgenommen?

Das Gesetz hat einen weitreichenden Anwendungsbereich, der jedoch einige spezifische Ausnahmen beinhaltet. Das Gesetz erstreckt sich nicht auf Wirtschaftsakteure, die als Kleinstunternehmen agieren.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes sind Kleinunternehmen definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro.

Diese Unternehmen sind von den Anforderungen des BFSG befreit, um sie vor übermäßigen Belastungen zu schützen. 

Disclaimer
Wir sind keine Rechtsanwälte und dies ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, wende dich bitte an entsprechend spezialisierte Kanzleien.

Spezifische Anforderungen des BFSG für Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz legt umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites fest. Diese Anforderungen umfassen verschiedene Aspekte, die sicherstellen sollen, dass Menschen mit Behinderungen problemlos auf Websites zugreifen können.
Die Kriterien sind in den "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" festgelegt.


Hier sind einige wichtige Punkte, die du berücksichtigen musst:


Zugänglichkeit von Links, Formularen und Buttons

Die Links, Formulare und Buttons auf deiner Website sollten so gestaltet sein, dass sie von assistiven Technologien, wie Screenreadern, erkannt und verwendet werden können. Dies beinhaltet die Verwendung von klaren und eindeutigen Beschriftungen sowie die Bereitstellung von alternativen Texten für Bilder.


Technische Aspekte

Zu den technische Dinge zählen saubere Auszeichnungen und Alt-Texte.

Deine barrierefreie Website sollte sauber strukturierten HTML-Code verwenden, der die logische Reihenfolge von Inhalten widerspiegelt.

Bilder solltest du mit alternativen Texten versehen, um Menschen mit Sehbehinderungen eine Beschreibung des Bildinhalts zu geben.


Barrierefreiheit in Dokumenten

Nicht nur Websites, sondern auch Dokumente wie PDFs solltest du barrierefrei gestaltet.

Dies bedeutet, dass du Dokumente ebenfalls mit sauberen Strukturen und alternativen Texten versehen solltest, um eine einfache Navigation und Zugänglichkeit für alle Benutzer zu gewährleisten.


Steuerung der Webseite mittels Tastatur

Die gesamte deiner Website sollte immer bedienbar sein, ohne eine Maus zu verwenden.

Dies beinhaltet das Navigieren durch Menüpunkte, das Ausfüllen von Formularen und das Betätigen von Buttons ausschließlich mit Tastaturbefehlen.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen ist diese Funktion essentiell, um eine vollständige Bedienung der Webseite zu ermöglichen.


Bereitstellung von Untertiteln

Videos und Audiodateien auf der Website solltest du mit Untertiteln versehen.

Für Hörgeschädigte sind solche Untertitel eine unerlässliche Hilfe, um den Inhalt der Medien zu erfassen.

Zudem solltest du Videodateien eine Audio-Beschreibung hinzufügen, damit sehbehinderte Nutzer die visuell dargestellten Inhalte nachvollziehen können.

5 Tipps für Accessibility von Webseiten


Konsequenzen bei Nichteinhaltung des BFSG

Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht erfüllen, können mit Bußgeldern belegt werden und riskieren die Einstellung nicht konformer Websites oder Apps.

Es ist daher von großer Bedeutung, dass du jetzt handelst und sicherstellst, dass deine Website, dein Onlineshop oder deine App die Anforderungen des BFSG erfüllen.


SEO-Vorteile barrierefreier Websites

Eine gute Nachricht ist, dass barrierefreie Websites eine Vielzahl von Vorteilen für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) bieten. 

Google bevorzugt Websites, die für alle Nutzer zugänglich sind, und dies kann zu einer verbesserten Sichtbarkeit in den Suchergebnissen führen. Wie weit deine Website in den Augen von Google bereits Kriterien zur Accessability erfüllt, kannst du unter auf der Google-Seite Pagespeed-Insights prüfen. Gib einfach deine Website an und analysiere sie. In wenigen Sekunden erhältst du das Resultat. Bitte beachte, das dieses Resultat nur ein erster Indikator ist.

Barrierefreiheit Indikator bei Google


Hier sind sieben SEO-Vorteile, die barrierefreie Websites bieten können:

Höhere Sichtbarkeit

Barrierefreie Websites sind benutzerfreundlich und bieten eine positive Nutzererfahrung. Dadurch werden sie von Suchmaschinen besser bewertet und haben eine höhere Chance, in den Suchergebnissen aufzutauchen.

Buche ein kostenloses Erstgespräch und erfahre, wie du SEO und Barrierefreiheit zu deinem Vorteil nutzt.


Bessere Indexierung

Durch die Einhaltung von barrierefreien Standards wird der Inhalt der Website für Suchmaschinen leichter zugänglich und indexierbar. Dies bedeutet, dass Suchmaschinen den Inhalt besser verstehen und relevanteren Traffic auf die Website leiten können.


Verbesserte Benutzererfahrung

Barrierefreie Websites sind für alle Verbraucher und Verbraucherinnen zugänglich, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dies führt zu einer verbesserten Benutzererfahrung und einer höheren Verweildauer auf der Website.


Niedrigere Absprungrate

Durch die Bereitstellung einer barrierefreien Website wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Nutzer die Website frühzeitig verlassen. Dies kann zu einer niedrigeren Absprungrate führen, was wiederum als positives Signal für Suchmaschinen gewertet wird.


Erhöhte Reichweite

Barrierefreie Websites erreichen ein breiteres Publikum, da sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dies kann zu einem Anstieg des organischen Traffics und einer größeren Reichweite führen.


Mehr Backlinks

Barrierefreie Websites haben eine größere Chance, von anderen Websites verlinkt zu werden. Dies liegt daran, dass qualitativ hochwertige und benutzerfreundliche Inhalte eher geteilt und verlinkt werden.


Positive Reputation

Durch die Bereitstellung einer barrierefreien Website zeigt ein Unternehmen sein Engagement für Inklusion und Zugänglichkeit. Dies kann zu einer positiven Reputation führen und das Vertrauen der Nutzer stärken.


Herausforderungen für Unternehmen

Die Umsetzung des BFSG stellt Unternehmen vor eine Reihe von Herausforderungen. Zum einen erfordert die Einhaltung der Anforderungen des BFSG eine gründliche Kenntnis der barrierefreien Webstandards und -richtlinien.

Dies kann für Unternehmen ohne Erfahrung in diesem Bereich eine steile Lernkurve darstellen.

Zum anderen kann der Prozess der Anpassung bestehender Websites und Apps an diese Standards zeit- und ressourcenintensiv sein.

Möglicherweise müssen bestehende Design- und Entwicklungsprozesse überdacht und angepasst werden, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Zudem kann die Sicherstellung der fortlaufenden Konformität eine Herausforderung darstellen, da die Anforderungen an die Barrierefreiheit sich weiterentwickeln und verändern können.

Und nicht zuletzt steht das Datum fest, wann das Gesetz wirksam wird. Dies kann zu einem erheblichen Druck führen, je näher das Datum kommt.

Trotz dieser Herausforderungen ist es wichtig zu betonen, dass die Umsetzung des BFSG nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance ist, ein inklusiveres und zugänglicheres digitales Umfeld zu schaffen.


Abschließende Gedanken: BFSG als Chance für Inklusion und Wachstum

Zusammengefasst bietet die Bereitstellung einer barrierefreien Website nicht nur erhebliche SEO-Vorteile, sondern dient auch als ein starkes Statement deines Unternehmens hinsichtlich ethischer Verantwortung und Inklusion.

Durch die Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes demonstrierst du, dass alle Menschen - unabhängig von ihren Fähigkeiten - in der digitalen Welt willkommen sind.

Somit stärkst du nicht nur das Vertrauen deiner Nutzer, sondern positionierst dein Unternehmen als einen verantwortungsbewussten und inklusiven Marktführer.

Nutze das BFSG als Chance, Inklusion zu fördern, deine Unternehmensreputation zu stärken und dein Geschäft auszubauen.

Fazit

Das BFSG bietet einen Weg, um unsere digitale Gesellschaft inklusiver zu gestalten. Nutze diese Gelegenheit, um deinen Beitrag zu leisten und gleichzeitig deinem Unternehmen zu helfen, noch stärker zu wachsen.

Autor

Simone Sarodnick

Simone Sarodnick unterstützt seit 2017 Unternehmen erfolgreich dabei, bei Google in den Top 10 sichtbar zu sein.
Sie ist von der IHK zertifizierte SEO/SEA-Managerin. Ihr Wissen teilt sie außerdem in SEO-Workshops und als Speakerin zum Thema SEO.

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